Information über Möglichkeiten der ambulanten Versorgung
Hilfe und Beratung in allen Fragen der Pflege und ihrer Finanzierung von der Antragstellung (Pflegeversicherung) bis zur Durchführung.
Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 2 SGBXI
24-Stunden Bereitschaftsdienst!
Ausführungen der von Ihrem Arzt verordneten Behandlungspflege wie z.B. Injektionen, Blutdruckmessungen, Blutzuckerkontrollen, Portversorgung, Wundversorgung, etc.
Pflege und Begleitung Sterbender
Wer trägt die Kosten?
Die Kostenträger für unsere Leistungen sind im allgemeinen die Krankenkassen, Pflegekassen, Sozialämter oder Selbstzahler und Privatversicherte.
Behandlungspflege wie von Ihrem Hausarzt verordnet, mehrmals täglich auf unbestimmte Zeit durch Ihre Krankenkasse.
Grundpflege & hauswirtschaftliche Versorgung nach persönlichem Bedarf im Rahmen der Pflegeversicherung oder Privat.