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Unsere Leistungen:

  • Information über Möglichkeiten der ambulanten Versorgung
  • Hilfe und Beratung in allen Fragen der Pflege und ihrer Finanzierung von der Antragstellung (Pflegeversicherung) bis zur Durchführung.
  • Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 2 SGBXI
  • 24-Stunden Bereitschaftsdienst!
  • Ausführungen der von Ihrem Arzt verordneten Behandlungspflege wie z.B. Injektionen, Blutdruckmessungen, Blutzuckerkontrollen, Portversorgung, Wundversorgung, etc.
  • Pflege und Begleitung Sterbender

 
Wer trägt die Kosten?

  • Die Kostenträger für unsere Leistungen sind im allgemeinen die Krankenkassen, Pflegekassen, Sozialämter oder Selbstzahler und Privatversicherte.
  • Behandlungspflege wie von Ihrem Hausarzt verordnet, mehrmals täglich auf unbestimmte Zeit durch Ihre Krankenkasse.
  • Grundpflege & hauswirtschaftliche Versorgung nach persönlichem Bedarf im Rahmen der Pflegeversicherung oder Privat.

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